Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
Veranstalter der Spendenaktion: „Herz und Energie“ ist:
e-regio GmbH & Co. KG
Rheinbacher Weg 10
53881 Euskirchen
Kontakt:
Tel. 02251 708-7876
Fax 02251 708-163
Mail: herz@e-regio.de
Internet: www.e-regio.de
Geschäftsführer: Dipl. Ing. Markus Böhm und Dipl. Kfm. Stefan Dott
Vorsitzende des Aufsichtsrates: Dorothee Kroll
Amtsgericht Bonn HRA 5884
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 231159806
(nachfolgend „e-regio“) genannt.
e-regio ist seit über 80 Jahren in Euskirchen und Kall zuhause und fest in der Region verankert. Für den Kreis Euskirchen, den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis sowie Heimbach und Vettweiß im Kreis Düren haben wir uns in den vergangenen Jahrzehnten vom reinen Gas- und Stromversorger zu einem vielseitigen und modernen Energiedienstleister entwickelt. Unsere Mitarbeiter und unsere Kunden haben hier ihr Zuhause. Und auch wir sind ein Teil der Gesellschaft. Diese Verantwortung leben wir mit unserem Engagement. Wir sind überall dort dabei, wo Menschen sich einsetzen und Positives für ihre Heimatorte schaffen. Wir unterstützen deshalb Vereine, Sport, Kultur und Soziales sowie nachhaltige Projekte. Mit e-regio bleibt die Region in Bewegung.
Die Spendenaktion hat sich das Ziel gesetzt, die nachhaltige Entwicklung in der Region zu unterstützen und entsprechende Projekte, die nachhaltige Entwicklungsziele verfolgen, zu fördern. Beispiele für unterstützenswerte Nachhaltigkeitsziele sind nachhaltiger Konsum und Produktion, sauberes Wasser sowie saubere Energie. Ebenso Maßnahmen, die zur Unterstützung des Klimaschutzes sowie zur Nachhaltigkeit von Städten, Gemeinden und Kommunen beitragen. Bewerben kann sich jede Institution/Organisation, die sich mit ihrem Projekt für mehr Nachhaltigkeit in der Region engagiert.
Bei der ausschließlich online stattfindenden Bewerbung sind die teilnehmende Organisation, das geplante Projekt sowie die Verwendung der Spendengelder zu beschreiben und alle geforderten Dokumente und Nachweise hochzuladen. Nach der Prüfung durch e-regio erfolgt die Veröffentlichung auf der Plattform, daneben erhält jede teilnehmende Organisation eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Anschließend beginnt die Phase des Votings, in der jeder Nutzer einmal pro Tag für sein Wunschprojekt seine Stimme per E-Mail abgeben kann.
Nach der Votingphase werden die Gewinner per E-Mail benachrichtigt, ebenso erfolgt zeitnah eine öffentliche Bekanntmachung durch e-regio.
Ab dem 15.03.2023 können sich Organisationen/Institutionen auf der Plattform registrieren und mit ihren nachhaltigen Projekten um die Teilnahme bewerben. Diese Bewerbungsphase endet am 02.05.2023, 8 Uhr.
Vom 02.05.2023, 12 Uhr bis zum 09.06.2023, 12 Uhr haben Nutzer die Möglichkeit, für die registrierten Projekte zu voten. Dies ist je Nutzer täglich einmal per E-Mail möglich. Am 09.06.2023, 12 Uhr endet die Abstimmung automatisch, die Bekanntgabe der Gewinner und der auszuschüttenden Spendensummen erfolgt bis zum 19.06.2023.
Insgesamt stellt e-regio eine Summe von 25.000 Euro zur Förderung nachhaltiger Projekte in der Region bereit.
Nach Ablauf des Votings stehen die 25 Organisationen, deren Projekte die meisten Stimmen erhalten haben, als Gewinner der Spendenaktion fest. Unter diesen 25 Gewinnern wird die Gesamtsumme gestaffelt aufgeteilt, wobei die Organisation mit den meisten Stimmen im Voting eine Gewinnsumme von 3.000 Euro ausbezahlt bekommt. Die nachfolgenden Plätze erhalten einen entsprechenden Anteil der Gesamtsumme, abhängig von ihrer Platzierung. Der Platz 25 erhalten eine Gewinnsumme von 200 Euro.
2. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich die Organisation mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
Nutzer der Spendenplattform ist -in Abgrenzung zum Teilnehmer- jede natürliche Person, die sich auf der Plattform mit seiner E-Mail-Adresse registriert, um für die vorgeschlagenen Projekte zu voten.
Teilnehmen können Organisationen, Vereine, Projekte und Institutionen, Einrichtungen der formalen, nonformalen und informellen Bildung, insbesondere allgemeine und berufsbildende Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und außerschulische Einrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Organisation ist im Versorgungsgebiet der e-regio ansässig.
- Eine Gemeinnützigkeitserklärung durch das Finanzamt liegt vor.
- Die Organisation kann eine Spendenbescheinigung ausstellen.
- Die Organisation steht in Bezug zu nachhaltigen Entwicklungszielen.
2.4.1. e-regio fördert keine Organisationen mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen von e-regio schaden. Die sich bewerbende Organisation versichert, dass die von ihr gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
2.4.2. e-regio behält sich einen nachträglichen Ausschluss einer Organisation vor, sofern sie im Nachgang einen Verstoß gegen Ziffer 2.3 feststellt.
e-regio behält sich vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
2.6.1. Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Verein/jede Organisation vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. durch e-regio erfolgt nicht.
2.6.2. Bewerbung und -inhalt
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite
www.herz-und-energie.de.
Dort müssen die gemeinnützige Organisation sowie das geplante Projekt und die Verwendungsabsicht der Spende beschrieben werden. Jede Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.
Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen.
Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten zur Organisation können nachträglich nicht geändert oder ergänzt werden.
Im Rahmen der Vorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu fünf Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat jpg, jpeg: Auflösung 100x20px/Dateiformat png: Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat jpg, jpeg: Auflösung 418x315px/Dateiformat png: Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden. Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt die Organisation, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen von e-regio. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Aktion besteht nicht.
2.6.3. Nutzung
Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an e-regio übertragen. Außerdem wird e-regio das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung der teilnehmenden Organisation im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch e-regio.
2.6.4. Zeitraum
Der Zeitraum für die Bewerbungen der Organisationen beginnt am 15.03.2023 und endet am 02.05.2023. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt und alle relevanten Dokumente hochgeladen sind. Die Bewerbungsunterlagen der bewerbenden Organisationen werden vor der Freischaltung durch e-regio geprüft und anschließend auf der Internetseite www.herz-und-energie.de freigeschaltet. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies einige Zeit dauern kann.
3. Spenden
3.1.1. Die teilnehmenden Organisationen der Aktion werden ausschließlich per E-Mail informiert.
3.1.2. Die Auszahlung der Spendensumme erfolgt auf das von der Organisation auf der Plattform angegebene Konto, nach Ende der Aktion.
3.1.3. Nach Erhalt der Spendensumme verpflichtet sich der Verein/die Organisation, e-regio nach Erhalt der Spende eine Spendenquittung auszustellen und diese auf dem Postweg an e-regio zu übermitteln.
3.1.4. Hat eine Organisation mit einem Projekt an der e-regio-Aktion teilgenommen, was noch nicht umgesetzt wird bzw. noch in Planung ist, behält sich e-regio, bei nicht Zustandekommen des Projektes, vor, die Spendensumme von der Organisation zurückzufordern.
3.2.1. Erhält eine teilnehmende Organisation eine Spende, ist diese von der Organisation ausschließlich im Versorgungsgebiet der e-regio einzusetzen.
Dieses umfasst folgende Städte, Gemeinden und Ortschaften: Alfter, Bad Münstereifel, Blankenheim, Bornheim, Dahlem, Euskirchen, Heimbach, Hellenthal, Kall, Mechernich, Meckenheim, Nettersheim, Rheinbach, Schleiden, Swisttal, Vettweiß, Wachtberg, Weilerswist sowie Zülpich.
Zudem ist die Spende zweckgebunden und für das von der Organisation eigereichte Projekt einzusetzen.
3.2.2. Stellt e-regio nach Abschluss der Aktion einen Verstoß durch einen Verein nach Ziffer 3.2.1 fest, behält sich e-regio vor, den ausgezahlten Spendenbetrag zurückzufordern.
3.2.3. Der Gewinner verpflichtet sich, die Spendengelder innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach erfolgter Zusage für den angegebenen Zweck zu verausgaben.
e-regio behält sich vor, Dokumente und Belege zur Projektumsetzung stichprobenartig von den Gewinnern anzufordern und zu prüfen. Die zweckentsprechende Mittelverwendung muss in diesen Fällen durch Verwendungsnachweise (Belege) nachgewiesen werden können. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit für den Gewinner, die Belege und Zahlungsnachweise rechtskonform mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
3.2.4. Bei missbräuchlicher Mittelverwendung durch den Zuwendungsempfänger bleibt eine Rückforderung der bereits ausgezahlten Mittel vorbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden für den Fall, dass keine Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten erfolgt, zurückgefordert.
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die e-regio über Änderungen des Projekts, die gegenüber den Angaben der Projekteinreichung eintreten, unverzüglich zu informieren.
e-regio behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
5.1. Jegliche Schadensersatzverpflichtungen von e-regio und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit e-regio im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet.
5.2. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Organisationen. Diese tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden. Jede Organisation stellt e-regio – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Organisation herleiten.
5.3. Die teilnehmende Organisation verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden. e-regio kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer e-regio insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
6.1. e-regio und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen von e-regio unter www.herz-und-energie.de/datenschutz verwiesen.
6.2. Durch die Registrierung auf der Plattform erklärt sich die teilnehmende Organisation ausdrücklich damit einverstanden, dass e-regio die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. e-regio behält sich vor, in den Medien über die Aktion zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Organisation zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen von e-regio, der Internetseite von e-regio und auf Medien zur Bewerbung der Plattform angegeben werden.
6.3. Es steht der Organisation jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an herz@e-regio.de oder über die in Ziffer 1 genannten Kontaktdaten gegenüber e-regio per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Plattform zurückzutreten.
Der Teilnehmer sichert der e-regio zu, dass er mit keinem anderen Unternehmen in der Energieversorgung eine Vereinbarung über den Erhalt von Zuwendungen für das gevotete Projekt abgeschlossen hat oder abschließen wird.
Im Falle eines Rücktritts von der Bewerbung um Spendengelder genügt eine E-Mail des Teilnehmers an e-regio. Etwaige Votes verlieren ihre Gültigkeit und werden bei einer Neuanmeldung nicht mehr gezählt. Die Votes können nicht an andere Projekte übertragen werden.
9.1. Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Achtung